


Unsere Abrechnung erfolgt nach der aktualisierten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom November 2022. Wir sind gesetzlich verpflichtet unsere Leistungen gemäß GOT zu erheben.
Ein Unterschreiten des einfachen Satzes ist vom Gesetzgeber nicht gestattet. Die tatsächlichen Behandlungskosten setzen sich aus der Summe der Einzelleistungen zusammen. Für Leistungen während der Sprechstunde rechnen wir in der Regel zwischen dem ein- und zweifachen Gebührensatz ab, für Leistungen im Notdienst wird mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet. Bitte beachten Sie, dass seit dem 14.02.2020 alle Tierärzte laut ihrer Gebührenordnung verpflichtet sind, eine Notdienstgebühr von 50,- € (netto) zu erheben.
Sie haben die Möglichkeit, nach der Behandlung die erhobene Gebühr bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Bei Fragen zu unseren Leistungen, deren Vergütungen, ihrer Quittung oder allgemein zur GOT stehen wir Ihnen jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter, aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit ist unsere Praxis bis einschließlich 21. August nur eingeschränkt besetzt. Wir bitten Sie daher, uns in diesem Zeitraum nur in dringenden Angelegenheiten zu kontaktieren. Bitte beachten Sie außerdem unsere geänderten Sprechstundenzeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam